FAQ | Häufig gestellte Fragen

Häufig gestellte Fragen




Warum einen Makler beauftragen?


Immobilienmakler in Saarbrücken engagieren – Ihre Vorteile

Darum sollten Sie beim Verkauf auf professionelle Unterstützung setzen

Einen Immobilienverkauf auf eigene Faust zu organisieren, fällt Laien oft schwer. Allein die Preisfindung gestaltet sich in den meisten Fällen als kritisch: Wird der Preis für eine Immobilie zu hoch angesetzt, verzögert sich der Verkauf. Die Folge ist eine laufende Preisreduzierung und ein Verkauf unter Wert.

Sie möchten Fehler beim Verkauf Ihrer Immobilie vermeiden? Dann wenden Sie sich an IMMOBILIEN LUDT! Als Immobilienmakler aus Quierschied kennen wir den Markt, und damit die Preislage vor Ort, bestens. In einem gemeinsamen Gespräch beraten wir Sie auch über den Zustand Ihrer Immobilie . Mit ein paar kleinen “Handgriffen“ können Sie den Verkaufswert Ihrer Immobilie erheblich erhöhen. Wir verfügen über ein breites Spektrum an Präsentationsinstrumenten in Film und Bild, bieten Vermarktungsinstrumente mit hoher Reichweite in Print- und Onlinebereich und regeln für Sie alle vertraglichen Schritte.

Unser Team koordiniert den Verkauf Ihrer Immobilie seriös von A bis Z.


Sie benötigen einen Immobilienmakler?

Dann kontaktieren Sie uns!

Immobilien Ludt
Neunkircher Str. 8
66287 Quierschied

Mobil:
+49 151 535 22 628

Was ist ein Makler-Allein-Auftrag?


Warum Sie beim Immobilienverkauf nur einen einzigen Makler beauftragen sollten.

Kennen Sie das Sprichwort :
 
"VIELE KÖCHE VERDERBEN DEN BREI".
 
Es gibt Immobilienbesitzer, die mehrere Makler mit dem Verkauf ihrer Immobilie beauftragen. Dies ist ein Irrweg. Warum? Effizienter und potentiell ertragreicher für Sie, ist die Beauftragung eines einzigen Maklers und zwar mittels eines Makler-Allein-Auftrages.

 Abgestimmte Vermarktungsstrategie

Nur der allein beauftragte Makler hat die volle Kontrolle über das Marketing und ist in der Lage,eine durchdachte, auf Ihre Immobilie abgestimmte Vermarktungsstrategie zu entwickeln. Davon profitieren Sie als Immobilienbesitzer.

 Höchste Diskretion

Sie als Immobilienbesitzer legen Wert auf höchste Diskretion. Diese ist bei mehreren Maklern naturgemäß nicht so lückenlos gewährleistet wie bei einem Makler-Allein-Auftrag.

 Fokus auf Ihre Immobilie

Das fundierte Ermitteln des marktüblichen Preises durch ein Wertgutachten, die Pflege der Kontakte zu Kaufinteressenten und das erstellen eines lückenloses, repräsentativen Exposes - dies alles sind aufreibende, zeitintensive Tätigkeiten. Zum Teil sind Sie obendrein noch mit hohen Kosten verbunden.

Sind mehrere Makler beauftragt, kann es vorkommen, dass keiner sich wirklich intensiv mit Ihrer Immobilie befasst, da er bei einem Allgemeinauftrag NICHT tätig werden muss!

 Hohes Engagement

Der Alleinauftrag garantiert hohes Engagement, denn er signalisiert dem beauftragtem Makler: Es zahlt sich aus, sich mit aller Energie für einen möglichst profitablen Verkauf einzusetzen.
 
Dazu verpflichtet er sich gegenüber dem Eigentümer.

Welche Kaufnebenkosten kommen auf mich zu?


Zu den Nebenkosten gehören unter anderem die Grunderwerbssteuer, Notarkosten und Maklercourtage. Da die Höhe von individuellen Faktoren abhängt, beispielsweise der Lage des Hauses, lässt sich kein pauschaler Wert festlegen. Grundsätzlich sollten Sie aber noch einmal mit Kosten von 10 bis 15 Prozent des Kaufpreises rechnen.
Kalkulieren Sie beim Hauskauf auch Umzugs- und Renovierungskosten mit ein. 
Bei einer gebrauchten Immobilie – auch Modernisierungskosten.

Warum fragen wir als Immobilienmakler Sie nach dem Personalausweis?


Nach dem Geldwäschegesetz (GwG) müssen Immobilienmakler die Identität ihrer Kunden feststellen. Diese Verpflichtung haben Immobilienmakler vor dem mündlich bzw. schriftlich abgeschlossenen Maklervertrag zu erfüllen. Das bedeutet, dass Immobilienmakler verpflichtet sind, sich den Personalausweis ihrer Kunden zeigen zu lassen und die Daten aus dem Personalausweis festzuhalten. Außerdem muss der Immobilienmakler prüfen, ob sein Kunde im eigenen wirtschaftlichen Interesse oder für einen Dritten handelt.

Die Pflichten nach dem Geldwäschegesetz (GwG)

Diese Pflicht nach dem Geldwäschegesetz haben Immobilienmakler bei allen Verträgen, die sie mit einem Kunden abschließen. Gemäß § 4 Abs. 6 GwG sind Sie als Kunde verpflichtet, dem Immobilienmakler die entsprechenden Auskünfte zu erteilen und Unterlagen bzw. ihren Personalausweis zur Überprüfung vorzulegen.

Wie viel Haus kann ich mir leisten?


Mit einem Budgetrechner kannst du ermitteln, bis zu welchem Kaufpreis du dir eine Immobilie leisten kannst. Faustregel: maximale Monatsrate sollte 35% des monatlichen Nettohaushaltseinkommens nicht überschreiten.

 Hier gehts zum Budgetrechner von Immowelt.

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