VERFAHREN ZUR IMMOBILIENBEWERTUNG
Als Verkehrswert wird der Preis bezeichnet, der im Falle eines Immobilienverkaufs am Markt in der Theorie erzielt werden kann. Die Verfahren (Sachwertverfahren oder Ertragswertverfahren) sind nicht 100% identisch mit dem späteren Verkaufspreis, da hier weitere individuelle Faktoren zum Tragen kommen, wie z. B. Zustand der Immobilie oder des Grundstücks, Region, Lage, Bebauungsplan, Umstände des Verkaufs, Art und Größe des potentiellen Käuferkreises & Faktoren.
VERGLEICHSWERTVERFAHREN
Beim Vergleichswertverfahren erfolgt ein möglichst direkter Vergleich zu umliegenden Immobilien ähnlichen Zustandes, in direkter Umgebung und in vergleichbarer Größe bzw. Ausstattung. Aus deren Verkaufspreisen in der jüngeren Vergangenheit wird der aktuelle Verkehrswert der Immobilie ermittelt.
ERTRAGSWERTVERFAHREN
Das Ertragswertverfahren wird meist für vermietete Immobilien eingesetzt. Dabei werden die Erträge der Immobilie als Jahreskaltmiete unter Abzug der Fix- und Betriebskosten bewertet. Unter Berücksichtigung des Bodenrichtwertes und dem Schätzwert der Gebäude kann so die Rendite eines Mehrfamilienhauses verglichen werden.
SACHWERTVERFAHREN
Gibt es nicht genügend aussagekräftige Vergleichszahlen für eine Wertermittlung nach dem Vergleichswertverfahren, kommt das Sachwertverfahren zur Anwendung. Ausgangspunkt der Berechnung ist der aktuelle Bodenrichtwert der Immobilie. Zu ihm werden die Errichtungskosten eines Neubaus addiert und altersbedingte Abnutzungserscheinungen wieder abgezogen. Dieses Verfahren wird bei hochwertigen und individuellen Immobilien eingesetzt, die sich nur schwer vergleichen lassen.